Beschluss zu TOP 5
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nennslingen Nr. 11 „Erweiterung I Nennslingen Nordost“ des Marktes Nennslingen bestehen keine Einwände, da Belange des Marktes Thalmässing nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.